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Begegnung mit dem/der TherapeutIn

In der Öffentlichkeit begegnen wir tagtäglich sämtlichen Personen. Da kann es durchaus mal vorkommen, dass sich KlientInnen und BehandlerInnen über den Weg laufen. Daher kann es sinnvoll sein, sich mit diesem Szenario auseinanderzusetzen.

Die wohl leichteste Situation ergibt sich, wenn sich beide Seiten alleine begegnen. Dann steht einer Begrüßung in der Regel nichts im Weg. Befindet sich eine(r) der beiden jedoch in Begleitung, kann das zufällige Treffen komplizierter werden. Nachdem wir als Klinische PsychologInnen/PsychotherapeutInnen/... der Schweigepflicht unterliegen, setzen wir dieses in Gefahr sobald sichtbar wird, das Gegenüber zu kennen. Eine vertraute Person zu ignorieren fühlt sich jedoch nicht stimmig an.

Eine festgelegte Regel oder Empfehlung für derartigen Situationen existiert meines Wissens nicht, so dass in unterschiedlicher Weise damit umgegangen wird. Ich für meinen Teil versuche, einen unauffälligen Blickkontakt aufzunehmen und -wenn möglich- durch ein Blinzeln verstehen zu geben, meine(n) KlientIn wahrgenommen zu haben. Alles weitere überlasse ich meinem Gegenüber. Dieser hat die Möglichkeit, es dabei zu belassen und nichts weiter zu tun oder sich mit einer Begrüßung öffentlich erkennen zu geben.

Es lohnt sich, diese Situationen in beiden Rollen zu antizipieren um im betreffenden Fall nicht überrumpelt zu werden und anders zu reagieren als gewünscht. Sollte die KlientInnenseite einmal durch vermeintliches Ignorieren durch den/die BehandlerIn irritiert sein, geschieht dies höchstwahrscheinlich nur zum Schutz des/der KlientIn. Der erste Schritt obliegt hier dem/der KlientIn, wenn diese(r) es möchte.


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